Neues rund um Akustikstoff – und über uns

Schlagwort: Recycling

Was bedeutet die EU-Verpackungsverordnung? 

Warum Kunden aus vielen EU-Staaten nicht mehr in unserem Online-Shop bestellen können.

Leider sehen wir uns außerstande, unsere technischen Textilien weiterhin in jeden EU-Staat zu versenden. Wir wissen, dass dies vor allem unsere privaten Endkunden hart trifft, die akustikstoff.com als europaweit erste Adresse für hochwertige Lautsprecherstoffe kennengelernt haben. 

Der Grund für unsere Entscheidung ist die EU Verpackungsverordnung, die von jedem EU-Staat gesondert in nationales Recht umgesetzt wurde – mit dem Ergebnis, dass ein nahezu undurchdringlicher und obendrein kostspieliger Bürokratie-Irrsinn sondergleichen entstanden ist.

Wildwuchs an Regeln und Bürokratie
Nehmen wir einmal an, ein Hersteller, Importeur oder Händler möchte in allen EU Staaten Handel betreiben. Unabhängig davon, ob er sowohl Privat- als auch Geschäftskunden, lediglich weiterverarbeitende Geschäftskunden oder sogar ausschließlich Wiederverkäufer beliefert: er muss in jedem einzelnen der 27 EU-Länder komplexe nationale Bestimmungen erfüllen, sich einem Rücknahmesystem anschließen und jedes Jahr zwei Meldungen abgeben, nämlich über die Planmenge und die Istmenge der in Verkehr gebrachten Verpackungen. 
Und weil das noch nicht genug ist, muss man in einigen Staaten obendrein vorher

• bei einem im jeweiligen Staat ansässigen Notar gewesen sein
• sich in ein Verpackungsregister eingetragen haben
• einen Bevollmächtigten benannt haben
• eine nationale Steuernummer beantragt haben.

Satirisches Bild zum Bürokratiewahnsinn rund um die EU-Verpackungsverordnung

Selbstverständlich gibt es in der Zwischenzeit in jedem Mitgliedsland ein paar pfiffige Agenturen, die sich genau darauf spezialisiert haben und all das erledigen können – selbstredend für üppige Jahresgebühren. Je nach Serviceangebot liegen die Tarife pro Land nach unseren Recherchen zwischen 150 und 400 Euro pro Jahr. Hinzu kommen natürlich noch die Systemkosten für das länderspezifische Rücknahmesystem. Auch hier werden oft schon bei der Lieferung eines einzigen Auftrags drei- bis vierstellige Jahresbeiträge fällig.

Viele nationalen Regelungen sind marktverzerrend
Insbesondere kleinen Unternehmen wie uns bleibt angesichts dieser Situation kaum eine andere Wahl, als sich mit ihrem Angebot aus vielen nationalen Märkten innerhalb der EU zurückzuziehen. Zweifellos sind für den Umwelt- und Klimaschutz EU-weite Regeln für die erweiterte Herstellerverantwortung beim Inverkehrbringen von Verpackungen unerlässlich. Allerdings sollten diese Regeln einheitlich und für alle Beteiligten fair sein. 

Genau das lassen jedoch sowohl die bestehenden als auch die von der neuen EU-Verpackungsverordnung vorgesehenen Regelungen vermissen. Größere Marktteilnehmer werden durch das bestehende wie das künftige Regelwerk mit all seinen daraus hervorgehenden nationalen Bürokratiekapriolen klar bevorzugt. Denn nur Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung können die Schar von Fachleuten beschäftigen, die es braucht, um die in jedem EU-Mitgliedsstaat anderslautenden Bedingungen in vollem Umfang zu erfüllen. Und auch nur sie können die immensen Systemkosten dank ihrem hohen Versandaufkommen pauschal einpreisen. 

Die Kleinen leiden, die Großen profitieren
Auf der Strecke bleiben kleinere Unternehmen, unter ihnen zahlreiche hochspezialisierte Hersteller und Anbieter von Nischenprodukten wie wir. Sie sind gezwungen, sich von der Mehrzahl der nationalen Märkte innerhalb der EU zurückzuziehen. Weder können sie den notwendigen administrativen Aufwand bewältigen, noch wäre eine Belieferung von Kunden in anderen EU-Staaten ohne angemessene Bagatellgrenzen auch nur ansatzweise wirtschaftlich.  

Das Ergebnis des ganzen Irrsinns sind massive Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Großunternehmen und international agierenden Marketplace-Anbietern, die in Brüssel seit Jahren intensive Lobbyarbeit betreiben. Das macht sich bereits bemerkbar: Es kommt zu einer spürbaren Ausdünnung des Angebots in den nationalen Märkten und damit EU-weit zu spürbaren Nachteilen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dabei haben uns gerade die vergangenen Jahre mit COVID-19-Pandemie und unterbrochenen Logistikrouten deutlich vor Augen geführt, wie wichtig ein ebenso stabiler wie auf viele Akteure gestützter grenzüberschreitender Handel ist. 

Ein Beispiel aus der Praxis – kein Witz!
Dazu ein anschauliches Beispiel: Ein Krankenhaus in Portugal benötigt innerhalb kürzester Zeit medizinische Masken. Im eigenen Land sind die Masken ausverkauft, und an eine schnelle Beschaffung aus China oder einem anderen Land außerhalb der EU ist aufgrund gestörter Lieferketten nicht zu denken. Schnell liefern könnte die dringend benötigten Masken hingegen ein uns bekannter, hochspezialisierter Hersteller für Filtervliese und Masken in einem anderen EU-Staat. Nur müsste dieser Hersteller nach aktueller Gesetzeslage zunächst einen Bevollmächtigten vor Ort benennen, sich in portugiesischer Sprache bei der zentralen portugiesischen Registrierungsstelle anmelden, einen Vertrag mit einem  Systemanbieter vor Ort schließen, an diesen ohne Bagatellgrenze vorab Lizenzgebühren bezahlen und schließlich Jahresabschlussmeldungen über die tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungen der gelieferten Masken abgeben. 

Unser Hersteller hat letztlich auf das mögliche Geschäft verzichtet, denn der erforderliche Aufwand steht in keinem auch nur annähernd wirtschaftlich darstellbaren Verhältnis zum zu erzielenden Ertrag. Das Krankenhaus war daher letztlich gezwungen, bei einem der international agierenden Marktplatz-Riesen nach Masken Ausschau zu halten. 

Wie verrückt all dies ist, hat man inzwischen im einen oder anderen EU-Staat bemerkt und daher medizinische Artikel und deren Verpackungen in Korrekturen nationaler Gesetzesvorlagen als Ausnahme definiert. Dennoch taugt das Beispiel hervorragend, um den gesamten Wahnsinn zu illustrieren, denn ähnliche Szenarien sind inzwischen leider in vielen EU-Mitgliedsstaaten für eine Vielzahl von Gütern an der Tagesordnung. Dieser wahnwitzige Zustand steht in fundamentalem Widerspruch sowohl zur europäischen Idee als auch zum Grundprinzip des freien Handels.

Wie kann man das Verpackungsmüllproblem sinnvoller angehen?
Bitte nicht falsch verstehen. Umweltschutz geht uns alle an und die Reduzierung von Verpackungsmüll sollte uns allen eine Herzensangelegenheit sein. Wir von Akustikstoff.com verzichten daher schon sehr lange auf jegliche Art von Plastikverpackungen und versenden alle unsere Bestellungen möglichst raumfüllend in leicht recycelbaren Kartonagen. Grundsätzlich unterstützen wir also ein Durchgreifen gegen den Verpackungsmüll und leben dies nicht zuletzt aus persönlicher Überzeugung in unserer täglichen Arbeit.

Wir sind auch überzeugt davon, dass jedes Unternehmen für die beanspruchten natürlichen Ressourcen und für Schäden, die durch sein Handeln an der Umwelt entstehen, einen angemessenen Preis bezahlen muss. Aber wieso besteuert man nicht einfach die Quelle des Übels?

Jede Verpackung, die innerhalb der EU hergestellt oder hierher importiert wird, könnte ganz einfach direkt beim Hersteller oder Importeur mit entsprechenden Abgaben belastet werden. Man müsste lediglich die Warenströme erfassen, was in den meisten Fällen ohnehin schon geschieht, um die entrichteten Abgaben entsprechend an diejenigen Länder zu verteilen, in denen die Verpackungen letztlich landen. Warum stattdessen ein wahrhaftes Bürokratiemonster erschaffen wurde, bleibt ein Rätsel – insbesondere, weil die EU mit der 2022 in Kraft getretenen Umsatzsteuerreform bereits bewiesen hat, dass das auch anders und EU-weit einheitlich geht. Für die hat man zwar 25 Jahre gebraucht, aber immerhin.

Wollen Sie mein Geld nicht?

Warum wir unseren Lautsprecherstoff nicht in alle Länder liefern und warum es zunehmend weniger werden.

Neulich habe ich mal wieder so ein wahnsinnig günstiges Flugticket ausfindig gemacht, das mich für schlappe 29 Euro von einem Flughafen in meiner Nähe an das Ziel meines nächsten Traumurlaubs bringt. Aber klar: bei genauerem Hinsehen war das Ticket alles andere als ein Schnäppchen, denn zum eigentlichen Flugpreis kamen alle möglichen Servicegebühren, Flugsicherheitsabgaben, Kerosinzuschläge, Versicherungskosten, Flughafengebühren – und natürlich saftige Extrakosten für jedes Stück Gepäck, das größer ist als eine Keksdose. 

Sie fragen Sich jetzt, was das mit Akustikstoff zu tun hat? Ganz einfach: Ähnliche Überraschungen können Sie als Betreiber eines Online-Shops für Lautsprecherstoff auf den Monatsabrechnungen Ihrer Versanddienstleister erleben – mit dem feinen aber unangenehmen Unterschied, dass alle Zusatzkosten erst weit nach dem Aufgeben der Sendung erhoben werden. Ist ein Paket erst einmal auf dem Weg, gibt es kein Zurück mehr. Insbesondere bei Lieferungen ins Ausland verhagelt Ihnen das schnell die gesamte Kalkulation, beispielsweise durch Inselzuschläge, eigentümliche Extragebühren für Lieferungen in entlegene Gebiete oder exorbitante Rücksendekosten für nicht zustellbare Sendungen. Kommt eine Sendung aus einem Land außerhalb der EU zurück, wird Ihnen obendrein doppelter Zoll für den Export und Reimport berechnet. Und immer gilt, dass all dies beim Versand selten absehbar ist.

Sie werden also alles tun, damit derlei Überraschungen nicht überhandnehmen: Zunächst setzen Sie ausschließlich auf erwiesenermaßen zuverlässige Versanddienstleister, die möglichst transparent arbeiten und deren Auslieferungsfahrer nicht jede zweite Sendung als unzustellbar zurückgehen lassen. Im nächsten Schritt wählen Sie grundsätzlich nur Sendungsformen, die eine präzise Sendungsverfolgung ermöglichen, und Sie richten Ihre IT so ein, dass Ihre Kunden bei jeder Lieferung im Vorhinein eine E-Mail mit der Trackingnummer der Sendung erhalten. Dann schließen Sie Länder, für die es keine klar kalkulierbaren Versandkosten gibt, von der Möglichkeit zur einfachen Online-Bestellung aus. Und spätestens nach dem dritten Rückläufer von außerhalb der EU entschließen Sie sich, Privatkunden nur noch innerhalb der EU zu bedienen. 

All dies widerspricht natürlich dem spontanen Impuls, möglichst sämtliche Kunden in aller Welt mit Ihrem qualitativ hervorragenden Akustikstoff glücklich zu machen. Es bedeutet zusätzlichen Aufwand und kostet durchaus auch Umsatz, tut also erst einmal weh. Es trägt aber längerfristig zum wirtschaftlichen Überleben Ihres Unternehmens bei, weil Sie nicht beim Versand Ihrer Bespannstoffe jeden Monat völlig sinnlos erhebliche Geldbeträge verbrennen. Mit dieser Einsicht können Sie auch gelegentliche dumme Bemerkungen von Interessenten aus Ländern, in die Sie nicht liefern, ebenso nonchalant wegstecken wie die Schimpftiraden einiger Geizkrägen, die monieren, dass der Versand als (leider nicht verfolgbare) Warensendung doch erheblich billiger wäre. Mit dem guten Gefühl, dass es letztlich allein Ihre freie Entscheidung ist, an wen Sie verkaufen, lehnen Sie sich schließlich zurück und denken, alles sei nun bestens geregelt.

Ihr Glücksgefühl währt jedoch nicht lange, denn Sie haben die Rechnung ohne den unendlichen Erfindungsgeist der Verwaltungsbürokratie gemacht. Die kommt nämlich immer wieder mit neuen Possen um die Ecke, insbesondere bei der nationalen Umsetzung von EU-Vorgaben. Das jüngste Beispiel ist die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR (extended producer responsibility). Unter diesem Begriff werden unter anderem die Verpflichtungen zur umweltgerechten Sammlung und Wiederverwertung von Verkaufs- und Versandverpackungen und zur Recyclingfähigkeit von Produkten zusammengefasst. 

Als Endkunde haben Sie mit EPR wenig zu tun. Sie entsorgen lediglich alle Verpackungen und Produkte gemäß den Vorgaben in den entsprechenden Sammelbehältnissen und gegebenenfalls beim Wertstoffhof. Möglicherweise ärgern Sie sich gelegentlich, dass Produkte mit einem »grünen Punkt« oder einer ähnlichen nationalen Kennzeichnung etwas teurer geworden sind, weil Hersteller und Händler die Kosten für die verpflichtende Beteiligung an den entsprechenden Recyclingprogrammen auf die Produkte umlegen. 

An sich ist die erweiterte Herstellerverantwortung nach unserer Meinung eine wichtige und begrüßenswerte Sache, zumal wir uns bei Akustikstoff.com seit Jahren aus eigenem Antrieb kontinuierlich darum bemühen, den ökologischen Fußabdruck bei der Herstellung und beim Versand von Lautsprecherstoff immer weiter zu verringern. Das große Aber kommt allerdings bei der praktischen Umsetzung: Rund um die sehr allgemein gehaltenen EPR-Vorgaben der EU entwickelt nämlich jeder EU-Staat seine eigenen Vorgehensweisen, und genau da beginnt der bürokratische Irrsinn.

In einigen EU-Ländern halten realistische Bagatellgrenzen die Kosten für die Lizensierung sowie den Aufwand für die Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungen gering. In anderen Ländern gibt es jedoch keine solchen Bagatellgrenzen. Dann ist bereits bei einer einzigen Lieferung in das entsprechende Land der Anschluss an ein nationales Recyclingsystem verpflichtend. Die Grundkosten dafür betragen regelmäßig mehrere hundert Euro pro Jahr, und die Dokumentationspflichten verursachen weitere interne Kosten. Selbst Menschen mit ausgeprägter Rechenschwäche können sich leicht vorstellen, dass wir nahezu absurde Mengen an Bespannstoff in die entsprechenden Staaten liefern müssten, damit das Geschäft nicht völlig unwirtschaftlich wird. Profiteure solcher Modelle sind bestenfalls international tätige Großunternehmen, die vermutlich im Vorfeld auch entsprechende Lobbyarbeit geleistet haben – sie können es sich ja auch leisten.

Damit aber nicht genug. Einige weitere Länder fordern inzwischen sogar zwingend einen nationalen Repräsentanten und die Beurkundung durch einen Notar vor Ort, um sich überhaupt zu den jeweiligen Recyclingsystemen anzumelden. Ein schöneres Beispiel für Protektionismus durch die Hintertür und für das gezielte Unterlaufen der Idee vom EU-weit freien Handel ist kaum vorstellbar.

Kleinere, spezialisierte Online-Händler werden durch derartige Konstrukte rund um EPR inzwischen von einigen nationalen Märkten gedrängt, denn bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen empfindliche Bußgelder und Strafen. Schon eine einzige Lieferung in einer nicht ordnungsgemäß lizensierten Verpackung stellt einen solchen Verstoß dar. Manche Unternehmen gehen derzeit dieses Risiko, vermutlich in Unkenntnis der Findigkeit der Behörden. Spätestens seit der Einführung des sogenannten One Stop Shop (OSS) für EU-Umsatzsteuermeldungen ist es nämlich ein Leichtes, Lieferungen in jedes einzelne Land der EU zu identifizieren. Es ist daher sicher auch für Sie nachvollziehbar, dass wir unseren Akustikstoff inzwischen in mehrere EU-Staaten nicht mehr liefern, so ärgerlich dies auch sowohl für unsere Kunden als auch für uns selbst ist.