Warum wir unseren Lautsprecherstoff nicht in alle Länder liefern und warum es zunehmend weniger werden.

Neulich habe ich mal wieder so ein wahnsinnig günstiges Flugticket ausfindig gemacht, das mich für schlappe 29 Euro von einem Flughafen in meiner Nähe an das Ziel meines nächsten Traumurlaubs bringt. Aber klar: bei genauerem Hinsehen war das Ticket alles andere als ein Schnäppchen, denn zum eigentlichen Flugpreis kamen alle möglichen Servicegebühren, Flugsicherheitsabgaben, Kerosinzuschläge, Versicherungskosten, Flughafengebühren – und natürlich saftige Extrakosten für jedes Stück Gepäck, das größer ist als eine Keksdose. 

Sie fragen Sich jetzt, was das mit Akustikstoff zu tun hat? Ganz einfach: Ähnliche Überraschungen können Sie als Betreiber eines Online-Shops für Lautsprecherstoff auf den Monatsabrechnungen Ihrer Versanddienstleister erleben – mit dem feinen aber unangenehmen Unterschied, dass alle Zusatzkosten erst weit nach dem Aufgeben der Sendung erhoben werden. Ist ein Paket erst einmal auf dem Weg, gibt es kein Zurück mehr. Insbesondere bei Lieferungen ins Ausland verhagelt Ihnen das schnell die gesamte Kalkulation, beispielsweise durch Inselzuschläge, eigentümliche Extragebühren für Lieferungen in entlegene Gebiete oder exorbitante Rücksendekosten für nicht zustellbare Sendungen. Kommt eine Sendung aus einem Land außerhalb der EU zurück, wird Ihnen obendrein doppelter Zoll für den Export und Reimport berechnet. Und immer gilt, dass all dies beim Versand selten absehbar ist.

Sie werden also alles tun, damit derlei Überraschungen nicht überhandnehmen: Zunächst setzen Sie ausschließlich auf erwiesenermaßen zuverlässige Versanddienstleister, die möglichst transparent arbeiten und deren Auslieferungsfahrer nicht jede zweite Sendung als unzustellbar zurückgehen lassen. Im nächsten Schritt wählen Sie grundsätzlich nur Sendungsformen, die eine präzise Sendungsverfolgung ermöglichen, und Sie richten Ihre IT so ein, dass Ihre Kunden bei jeder Lieferung im Vorhinein eine E-Mail mit der Trackingnummer der Sendung erhalten. Dann schließen Sie Länder, für die es keine klar kalkulierbaren Versandkosten gibt, von der Möglichkeit zur einfachen Online-Bestellung aus. Und spätestens nach dem dritten Rückläufer von außerhalb der EU entschließen Sie sich, Privatkunden nur noch innerhalb der EU zu bedienen. 

All dies widerspricht natürlich dem spontanen Impuls, möglichst sämtliche Kunden in aller Welt mit Ihrem qualitativ hervorragenden Akustikstoff glücklich zu machen. Es bedeutet zusätzlichen Aufwand und kostet durchaus auch Umsatz, tut also erst einmal weh. Es trägt aber längerfristig zum wirtschaftlichen Überleben Ihres Unternehmens bei, weil Sie nicht beim Versand Ihrer Bespannstoffe jeden Monat völlig sinnlos erhebliche Geldbeträge verbrennen. Mit dieser Einsicht können Sie auch gelegentliche dumme Bemerkungen von Interessenten aus Ländern, in die Sie nicht liefern, ebenso nonchalant wegstecken wie die Schimpftiraden einiger Geizkrägen, die monieren, dass der Versand als (leider nicht verfolgbare) Warensendung doch erheblich billiger wäre. Mit dem guten Gefühl, dass es letztlich allein Ihre freie Entscheidung ist, an wen Sie verkaufen, lehnen Sie sich schließlich zurück und denken, alles sei nun bestens geregelt.

Ihr Glücksgefühl währt jedoch nicht lange, denn Sie haben die Rechnung ohne den unendlichen Erfindungsgeist der Verwaltungsbürokratie gemacht. Die kommt nämlich immer wieder mit neuen Possen um die Ecke, insbesondere bei der nationalen Umsetzung von EU-Vorgaben. Das jüngste Beispiel ist die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR (extended producer responsibility). Unter diesem Begriff werden unter anderem die Verpflichtungen zur umweltgerechten Sammlung und Wiederverwertung von Verkaufs- und Versandverpackungen und zur Recyclingfähigkeit von Produkten zusammengefasst. 

Als Endkunde haben Sie mit EPR wenig zu tun. Sie entsorgen lediglich alle Verpackungen und Produkte gemäß den Vorgaben in den entsprechenden Sammelbehältnissen und gegebenenfalls beim Wertstoffhof. Möglicherweise ärgern Sie sich gelegentlich, dass Produkte mit einem »grünen Punkt« oder einer ähnlichen nationalen Kennzeichnung etwas teurer geworden sind, weil Hersteller und Händler die Kosten für die verpflichtende Beteiligung an den entsprechenden Recyclingprogrammen auf die Produkte umlegen. 

An sich ist die erweiterte Herstellerverantwortung nach unserer Meinung eine wichtige und begrüßenswerte Sache, zumal wir uns bei Akustikstoff.com seit Jahren aus eigenem Antrieb kontinuierlich darum bemühen, den ökologischen Fußabdruck bei der Herstellung und beim Versand von Lautsprecherstoff immer weiter zu verringern. Das große Aber kommt allerdings bei der praktischen Umsetzung: Rund um die sehr allgemein gehaltenen EPR-Vorgaben der EU entwickelt nämlich jeder EU-Staat seine eigenen Vorgehensweisen, und genau da beginnt der bürokratische Irrsinn.

In einigen EU-Ländern halten realistische Bagatellgrenzen die Kosten für die Lizensierung sowie den Aufwand für die Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungen gering. In anderen Ländern gibt es jedoch keine solchen Bagatellgrenzen. Dann ist bereits bei einer einzigen Lieferung in das entsprechende Land der Anschluss an ein nationales Recyclingsystem verpflichtend. Die Grundkosten dafür betragen regelmäßig mehrere hundert Euro pro Jahr, und die Dokumentationspflichten verursachen weitere interne Kosten. Selbst Menschen mit ausgeprägter Rechenschwäche können sich leicht vorstellen, dass wir nahezu absurde Mengen an Bespannstoff in die entsprechenden Staaten liefern müssten, damit das Geschäft nicht völlig unwirtschaftlich wird. Profiteure solcher Modelle sind bestenfalls international tätige Großunternehmen, die vermutlich im Vorfeld auch entsprechende Lobbyarbeit geleistet haben – sie können es sich ja auch leisten.

Damit aber nicht genug. Einige weitere Länder fordern inzwischen sogar zwingend einen nationalen Repräsentanten und die Beurkundung durch einen Notar vor Ort, um sich überhaupt zu den jeweiligen Recyclingsystemen anzumelden. Ein schöneres Beispiel für Protektionismus durch die Hintertür und für das gezielte Unterlaufen der Idee vom EU-weit freien Handel ist kaum vorstellbar.

Kleinere, spezialisierte Online-Händler werden durch derartige Konstrukte rund um EPR inzwischen von einigen nationalen Märkten gedrängt, denn bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen empfindliche Bußgelder und Strafen. Schon eine einzige Lieferung in einer nicht ordnungsgemäß lizensierten Verpackung stellt einen solchen Verstoß dar. Manche Unternehmen gehen derzeit dieses Risiko, vermutlich in Unkenntnis der Findigkeit der Behörden. Spätestens seit der Einführung des sogenannten One Stop Shop (OSS) für EU-Umsatzsteuermeldungen ist es nämlich ein Leichtes, Lieferungen in jedes einzelne Land der EU zu identifizieren. Es ist daher sicher auch für Sie nachvollziehbar, dass wir unseren Akustikstoff inzwischen in mehrere EU-Staaten nicht mehr liefern, so ärgerlich dies auch sowohl für unsere Kunden als auch für uns selbst ist.